Allgemeine Geschäftsbedingungen für das B2B-Projektgeschäft

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB») gelten für alle Verträge zwischen der Bergermann Floristik GmbH, Mittelweg 6, 02736 Oppach (nachfolgend „Auftragnehmer»), und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber») über die Planung, Herstellung, Lieferung und/oder Montage von präparierten Mooswandprodukten, Moosbildern, Fassadenbegrünungssystemen (MOOSMOOS GREENOVATION) und vergleichbaren Leistungen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten nicht für Verbrauchergeschäfte. Für Bestellungen über den Onlineshop moosbild-shop.de gelten gesonderte AGB.

(4) Individualabreden zwischen den Vertragsparteien gehen diesen AGB in jedem Fall vor. Für den Inhalt derartiger Individualabreden ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Darstellungen in Katalogen, Prospekten, auf Websites und in sozialen Medien stellen kein verbindliches Angebot dar.

(2) Die Bestellung des Auftraggebers gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

(4) Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, soweit es sich um Naturprodukte handelt und die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Auftragnehmers für den Auftraggeber zumutbar sind.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Er kann insbesondere die Beratung, Planung, Visualisierung, Herstellung, Lieferung, Montage und/oder Wartung von präparierten Moosprodukten umfassen.

(2) Der Auftragnehmer setzt ausschließlich nachhaltig kontrolliert gesammeltes Waldmoos ein, das mit dem patentierten MOOSMOOS Druckpräparationsverfahren PLUS behandelt wird. Das Moos behält dabei seine natürlichen Eigenschaften.

(3) Bei Greenovation-Fassadenprodukten erfolgt die Montage ausschließlich durch das Montageteam des Auftragnehmers auf einer hinterlüfteten Holzunterkonstruktion gemäß den technischen Vorgaben des Datenblatts.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen (insbesondere Zugang, Untergrund, Stromversorgung, Baufreiheit) rechtzeitig und auf eigene Kosten zu schaffen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Abschlagszahlungen wie folgt fällig: 50 % bei Auftragsbestätigung, 40 % bei Lieferung bzw. Montagebeginn, 10 % nach erfolgter Abnahme.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.

(4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 5 Variable Zusatzkosten / Kostenanpassung

(1) Die vereinbarten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Kosten für Material, Energie, Transport, Maut, Verpackung und sonstige beschaffungsabhängige Aufwendungen. Treten nach Vertragsschluss Kostensteigerungen in einem oder mehreren dieser Bereiche ein, die für den Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar und nicht beeinflussbar waren, ist der Auftragnehmer berechtigt, die nachweislich gestiegenen Kosten verursachungsgerecht an den Auftraggeber weiterzugeben.

(2) Die Kostenanpassung wird dem Auftraggeber vor der Leistungserbringung schriftlich unter Offenlegung der betroffenen Kostenpositionen und der jeweiligen Steigerungshöhe mitgeteilt. Entsprechende Zusatzkosten werden transparent im jeweiligen Beleg gesondert ausgewiesen.

(3) Sinken die in Absatz 1 genannten Kosten nach Vertragsschluss, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Kostensenkung in gleichem Maße an den Auftraggeber weiterzugeben (Symmetrieprinzip).

(4) Übersteigt die Kostenanpassung insgesamt 10 % des vereinbarten Nettoauftragswertes, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Rücktrittsrecht mit einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung gemäß Absatz 2 zu. Bereits erbrachte Teilleistungen werden nach dem vereinbarten Vertragspreis abgerechnet.

(5) Eine Kostenanpassung nach dieser Klausel ist ausgeschlossen, soweit zwischen Vertragsschluss und vollständiger Leistungserbringung weniger als vier Monate liegen.

§ 6 Lieferung und Montage

(1) Liefertermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Im Übrigen gelten Liefertermine als annähernd vereinbart.

(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, sowie um Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe bei Zulieferern, behördliche Maßnahmen oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Lieferung ohne Montage mit der Übergabe an den Auftraggeber oder den Spediteur auf den Auftraggeber über. Bei Lieferung mit Montage geht die Gefahr mit der Abnahme auf den Auftraggeber über.

(4) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

§ 7 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung des Auftragnehmers innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung abzunehmen. Die Abnahme wird protokolliert.

(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese werden vom Auftragnehmer im Rahmen der Nachbesserung behoben.

(3) Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb der Frist gemäß Absatz 1 ab und liegt kein wesentlicher Mangel vor, gilt die Abnahme als erfolgt (fiktive Abnahme). Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf diese Rechtsfolge bei der Fertigstellungsmitteilung hinweisen.

§ 8 Gewährleistung und Garantie

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich längere Fristen gelten.

(2) Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Bei Verletzung der Rügepflicht erlischt der Gewährleistungsanspruch.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

(4) Neben der gesetzlichen Gewährleistung gewährt der Auftragnehmer auf die Haltbarkeit seiner präparierten Moosprodukte eine Garantie nach VOB/BGB gemäß den im jeweiligen Angebot genannten Bedingungen. Die Garantie umfasst nicht Schäden durch unsachgemäße Nutzung, mechanische Einwirkung, direkte Sonneneinstrahlung bei Innenprodukten, extreme Feuchtigkeit außerhalb der Spezifikation oder Eingriffe Dritter.

(5) Natürliche Farbabweichungen, geringfügige Unterschiede in der Moosstruktur und produktionstypische Toleranzen stellen keinen Mangel dar, da es sich um Naturprodukte handelt.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers – gleich aus welchem Rechtsgrund – der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er ist insbesondere verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware erfolgen.

§ 11 Stornierung und Rücktritt

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers stornieren. Im Fall einer Stornierung nach Auftragsbestätigung sind dem Auftragnehmer die bis dahin entstandenen Kosten sowie ein pauschaler Gewinnausfall in Höhe von 15 % des Nettoauftragswertes zu erstatten, sofern der Auftraggeber nicht einen geringeren Schaden nachweist.

(2) Bei maßgefertigten Produkten (insbesondere individuell geplante Mooswände und Greenovation-Fassaden) ist eine Stornierung nach Produktionsbeginn ausgeschlossen. Bereits angefertigte Produkte sind in jedem Fall vollständig zu vergüten.

§ 12 Geheimhaltung und Urheberrecht

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

(2) Planungen, Visualisierungen, Entwurfszeichnungen und technische Unterlagen des Auftragnehmers bleiben dessen geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt, Dritten zugänglich gemacht oder für andere Projekte verwendet werden.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, ausgeführte Projekte als Referenz zu verwenden und zu Werbezwecken abzubilden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 13 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter moosmoos.de/datenschutz.

(2) Der Auftragnehmer nutzt zur Kundenverwaltung und Projektkommunikation das CRM-System HubSpot. Der Auftraggeber wird hierauf hingewiesen und erklärt sich mit der Speicherung seiner Kontaktdaten in diesem System einverstanden.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers in 02736 Oppach.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

 


 

Bergermann Floristik GmbH | Geschäftsführer: Andreas Bergermann

Mittelweg 6 | 02736 Oppach | HRB 44035 AG Dresden | USt-IdNr. DE360955008

Stand März 2026